(...) Da seit 2003 keine Erhöhung der Entschädigung mehr stattgefunden hat, sind die beiden Erhöhungsschritte vertretbar. Das gilt umso mehr als die Erhöhung der Entschädigung mit einer dauerhaften Absenkung des Steigerungssatzes bei der Altersentschädigung verbunden ist und ein Teil der Erhöhung sich dadurch rechtfertigt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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