(...) So blieb der Begriff Grundgesetz erhalten. Da man mit dem Wort "Verfassung" in der Regel eine Grundordnung für einen Staat meint, ist das Grundgesetz aber durchaus die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. In der juristischen Fachsprache sagt man, dass Deutschland mit dem Grundgesetz eine Verfassung im materiellen Sinn hat, d.h. (...)
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