
(...) Gerade ist zum Beispiel bei einer Baumarktkette, auch ein Handelsunternehmen, Kurzarbeit gewährt worden. Wenn die Voraussetzungen vorliegen (vorübergehender Arbeitsausfall), könnte also auch der Arbeitgeber Ihrer Firma versuchen, mit Kurzarbeit statt mit Entlassungen zu reagieren. Wenn das Geschäft eingestellt wird (4.000 Läden geschlossen werden) natürlich nicht. (...)