(...) Beide Systeme sollen deshalb ihre Angebote fortführen und weiterhin existieren. Mit Hilfe des Elternwahlrechts sollen die Eltern auch künftig selbst entscheiden, welches System für ihr Kind am besten geeignet ist. Gleichzeitig müssen beide Angebote verbessert werden mit dem Ziel, die Qualität des Bildungsangebotes einerseits und die Dauer der Betreuung andererseits zu erhöhen. (...)
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