Sie sehen NGT als Chance für die Klimaanpassung – warum aber braucht es dafür den Verzicht auf Kennzeichnungspflicht? Klimaschutz und Verbrauchertransparenz schließen sich nicht aus.
Sehr geehrter Herr Lins,
als langjähriges Mitglied im Agrarausschuss kennen Sie die Herausforderungen unserer Landwirtschaft besser als die meisten. Ich zweifle nicht daran, dass dürreresistente Sorten und klimaangepasste Pflanzen wichtige Ziele sind – und ich verstehe, warum Sie in der Genschere ein nützliches Werkzeug sehen.
Aber ich verstehe nicht, warum die Nutzung dieser Technologie zwingend auf Kosten der Verbraucherinformation gehen muss. Klimaanpassung und Kennzeichnungspflicht sind kein Widerspruch. Ein NGT-1-Produkt kann zugelassen und trotzdem gekennzeichnet werden.
Ohne Kennzeichnung verliere ich als Verbraucher meine Wahlfreiheit. Bio-Betriebe verlieren ihren Schutz vor Kontamination. Und das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Lebensmittelversorgung wird langfristig Schaden nehmen – auch zum Nachteil der Landwirtschaft, die Sie schützen wollen.
Ich bitte Sie: Setzen Sie sich für Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit ein.

