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Norbert Lins
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Frage von Martin W. •

Direktzahlungen hier ÖR5: Gibt es eine % Grenze von Verwaltungskosten zu Auszahlungen zu den jeweiligen EU Förder Programmen

Sehr geehrter Herr Lins,
Als Nebenerwerbslandwirt in Tettnang habe ich im Jahr 2025 für ca 10 ha. Wiese im allgemeinen Antrag die ÖKO 5 beantragt. Dies geht nur noch mit einer speziellen App und umfangreichen Fotografieren der jeweiligen Schlagflächen. Bei mir war der Aufwand ca 1/2 Tag.
Alles nicht einfach und da die App keine direkte Rückmeldung gibt was fotografiert bzw erkannt wurde wuste ich nicht ob mir es gelungen ist alles zu finden bzw richtig gemacht zu haben.
Nun das Ergebnis. Von 10 ha wurden 1,5 ha von der App anerkannt. Ob die Pflanzen falsch erkannt wurden oder ein anderer Fehler vorliegt ist im Bescheid nicht ersichtlich. Da 20 % Fehler bekam ich defakto nichts. Denke es wird vielen meiner Kollegen so ergangen sein. Nun meine Fragen. Gibt es eine % Grenze von Verwaltungskosten zu Auszahlungen zu den jeweiligen EU Förder Programmen.
Sollte man dies nicht prinzipiell einführen und überwachen und kommunizieren. Was ist ist Ihre Meinung hierzu. ?
Danke mfg Martin W.

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