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Frage von Tobias M. •

Frage an Norbert Lammert von Tobias M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Hr. Bundestagspräsident Dr. Lammert,

gelten Gesetze noch in Deutschland, wenn selbst die Parteien sich nicht mehr daran halten? Geschweige der Bundestag es zulässt, das Hilfe in der Not Gesetze außer Kraft setzen? Ich sehe darin ein Rechtsbruch und verlange Aufklärung.

Zum Thema Flüchtlinge nochmal eine Bitte vielleicht diese dem Deutschen Bundestag und den darin enthaltenen Abgeordneten die Eigenen Gesetze zu erläutern und Einzuhalten.

Sichere Drittstaaten

Wenn ein Ausländer bereits einen anderen Staat erreicht hat, in dem er gleichfalls Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention erhalten kann, ist ihm die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bereits an der Grenze zu verweigern. Denn wer aus einem "sicheren Drittstaat" einreist, kann sich nicht mehr auf das Grundrecht auf Asyl berufen (§ 26a AsylVfG).

"Sichere Drittstaaten" sind nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie weitere europäische Staaten, in denen die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechtskonvention sichergestellt ist. Dies sind: Norwegen und die Schweiz.

Mann kann die Hilfe dort Finanziell unterstützen wo sie gebraucht wird. Das kommt uns auf Dauer billiger, bin ich mir fast sicher. Außerdem sollten wir die Menschen ermutigen in Ihrem Land aufbauhilfe zu Leisten mit unserer Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Müller

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