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Frage von Michael R. •

Frage an Norbert Lammert von Michael R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Lammert

Wie mir in einer Zeitungsmeldung mitgeteilt wurde, haben sie als Bundestagspräsident nicht die Absicht, Strafantrag gegen Herrn zu Guttenberg zu stellen, obgleich der Verstoß gegen das Urhebergesetz schon ein Straftatbestand ist.
Es heißt immer so schön, das in einer Demokratie alle gleich sind, doch hier scheint man dieser Vorgabe abweichen zu wollen, denn immerhin ist dem Herrn zu Guttenberg ein Vorsatz nachgewiesen und somit Strafrechtlich relevant.

Meine Frage:

Wie wird weiterhin mit straffällig gewordenen Politikern verfahren, wenn sich wie bei Herrn zu Guttenberg - und aller Voraussicht auch bei Frau Silvana Koch-Mehrin - weitere Plagiate finden lassen, bei denen mit Vorsatz nicht nur gegen die guten Sitten in der Wissenschaft, sondern auch gegen das Strafgesetzbuch verstoßen?

In diesem Zusammenhang möchte ich sie an die Ausführungen der Bundeskanzlerin*** erinnern, die sehr betont hat, das ein Urheberrecht mehr zu schützen sei, das allerdings dann nicht mehr so wichtig empfand, als die Geschichte mit Herrn zu Guttenberg heraus kam.
Wie also kann ich als Bürger und Wähler der Politik noch trauen, wenn man doch den Eindruck hat das eben eine Krähe der anderen kein Auge aus hackt?

*** ( Rede zum Welttag zum Schutze des geistigen Eigentums) http://www.youtube.com/watch?v=0lQwZVdaZr8

Ich würde mich sehr freuen, wenn sie mir meine Fragen bitte beantworten würden, ohne dabei lange Umschweife zu machen.

Mit freundlichem Gruß

Michael Reins

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