Frage an Norbert Geis von Gerhard R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Geis!
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 16. Mai 2006 (B 4 RA 22/05 R) entschieden, dass Abschläge bei Renten wegen Erwerbsminderung für Rentner, die bei Rentenbeginn jünger als 60 Jahre alt sind, rechtswidrig sind.
Wird sich in dieser Hinsicht etwas tun, damit diese z.T. schwerkranken Menschen zu ihrem Recht kommen? Oder wartet die Regierung so lange, bis einer nach dem anderen ins "Gras gebissen" hat?
Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Reichert.

Sehr geehrter Herr Reichert,
wie Sie schreiben hat das Bundessozialgericht in Ihrem Sinne entschieden. Eine Änderung des Gesetztes wird daher sicherlich erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen