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Norbert Geis
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Frage von Joachim K. •

Frage an Norbert Geis von Joachim K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Geis,

anfang Februar war im Rechtsausschuß die zweitägige öffentliche Anhörung zum FamFG, das ja grundlegend das gesamte familienrechtliche Verfahren vereinheitlichen und völlig neu regeln soll. Daher meine Frage, ob mit einer baldigen Wiedervorlage im Rechtsausschuß trotz der hohen Arbeitsbelastung dieses Ausschusses infolge der Ratifikation des Vertrages von Lissabon zu rechnen ist.

Außerdem erlaube ich mir zu fragen, ob das FamFG möglicherweise schon 2008 inkraft treten könnte oder ob dies eher unwahrscheinlich wäre.

Zu guter Letzt möchte ich Ihnen und dem gesamten Rechtsausschuß ein großes Lob für die Verabschiedung des Kindschaftsrechtes am Mittwoch dieser Woche aussprechen: Hierdurch werden viele Ehe gerettet, da bislang eine Frau, die eine illegitime Außenbeziehung unterhält und aus dieser Affäre heraus schwanger wurde, bislang in der Zwangslage war, entweder das Kind dem Ehemann "unterzujubeln", oder gar das Kind abzutreiben oder gar sich deswegen vom unschuldigen Ehemann scheiden zu lassen und somit dem Unrecht noch größeres Unrecht hinzufügen "mußte". Mit der neuen Regelung darf nun die Wahrheit offenbart werden und anschließend ggf. die Ehe bei einer Eheberatung (ggf. beim Priester) neuversöhnt werden. Viele Kinder entgehen mit der neuen Regelung dem Schicksal, Scheidungskinder zu werden und verlieren ihren Status als legitime Kinder nicht und das Band zu ihrem Nährvater wird nicht mehr zerrissen. Es fehlt nur noch die Regelung, dem Liebhaber das Recht zu entziehen, das Band zwischen Nährvater und Kind zu zerreißen, damit weitere Ehen gerettet werden können.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Koch,

der Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) war Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 11. und 13. Februar 2008.

Wann der Gesetzentwurf erneut im Rechtsausschuss aufgerufen wird, vermag ich nicht zu sagen. Ein Termin ist im Augenblick nicht bekannt. Die Entscheidung über die Terminierung liegt bei den Fraktionen.

Das FGG-Reformgesetz soll Mitte 2009 in Kraft treten.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Geis, MdB