Norbert Baunach
SPD
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Frage von Marten Z. •

Frage an Norbert Baunach von Marten Z. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Baunach,

Ihre Partei, SPD fordert uns auf, die NDP zu verhindern, indem wir letztlich diese Regierung im Amt bestätigen.

Herr Timm (SPD) andererseits diffamierte am 1ten mai pauschal das das anitfaschistische Engagement der Bürger, indem er von "400 potentiell gewaltbereiten Chaoten" (ich muss leider sagen) faselt und dies zum Freiticket umdeutet, Rostock in den Ausnahmezustand zu verstetzen und schon mal den Einsatz für die G8 zu üben (wir wissen, dass es so war).

Generell haben sich Polizei und Regierung in MV kürzlich ein recht grosszügiges SOG gegönnt, mit der Verfolgung von Übergriffen durch (insbesondere) Bereitschaftspolizei steht es aber nicht so gut, da die regelmäßig an der Feststellbarkeit der Identitäten der Täter scheitert.

Ich habe es ehrlich gesagt satt, mich von auf jeder Demonstration abfilmen zu lassen, mich von schwer bewaffneten und übergriffigen Bereitschaftpolizisten bedrohen und schubsen zu lassen (Zitat "ich habe Sie nicht geschubst, ich bin nur nach vorne gegangen, haha").

Was garantiert uns politisch engagierten Linken im Lande, die wir uns noch trauen unser Anliegen in Kundgebungen kundzutun, eigentlich, dass, wenn das so, wenn wir sie weiter wählen (nur damit die NPD nicht in den Landtag kommt), dass das nicht gerade so weitergeht?

Zu was verpflichten Sie sich? Werde Sie sich für eine Kennzeichnungspflicht der Bereitschaftspolizei einsetzen? Werden Sie das neue SOG wieder abschaffen, wenn die "besondere Sicherheitslage" (Zitat, warum das SOG eingeführt wurde) nach den G8 vorbei ist? Was tun Sie gegen den Abbau von Bürgerrechten in diesem Land? Und wie garantieren Sie uns, dass Sie (aller schönen Worte zum Trotz) nach der Wahl nicht "den Sachzwängen folgend", diese Rechte weiter mit abbauen?

MfG -- Marten Ziegler

Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ziegler,

bei allem Respekt und Hochachtung vor Ihrem Engagement gegen die Nazis halte ich jedoch eine etwas differenzierte Betrachtung der durch Ihre Fragen aufgezeigten Themen für notwendig. Wir haben als Abgeordnete mehrheitlich keinem „großzügigen“ SOG unsere Zustimmung gegeben. Mit Blick auf die besonderen Herausforderungen im Bereich der Sicherheit haben wir Wert darauf gelegt, dass die Änderungen im Eingriffsrecht die Sicherheitsbehörden in die Lage versetzen, die Bürger in unserem Land wirksam vor Gefahren und Straftaten zu schützen. Die neuen Befugnisse schwächen nicht die Bürgerrechte, sie erhöhen jedoch das Risiko für Kriminelle, entdeckt und bestraft zu werden. Sie stehen in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen staatlich notwendigen Grundrechtseingriffen und dem Schutz der persönlichen Freiheitssphäre. Die im Übrigen auf fünf Jahre begrenzten Änderungen umfassen im Wesentlichen:

1. eine Ergänzung der Regelungen zur Wohnraumüberwachung, die auf Grund neuer Rechtssprechung des BVerfG erforderlich geworden ist,
2. eine Neufassung der Regelungen zur Bildbeobachtung und Aufzeichnung und Verbesserung der Eigensicherung der Polizeibeamten durch die Möglichkeit der Videodokumentation von Anhalte- und Kontrollsituationen.
3. die Befugnis zur präventiven Telekommunikationsüberwachung inklusive Standortermittlung zur Abwehr einer im einzelnen Falle bevorstehenden Gefahr und bei Suizid- und Unglücksfällen.
4. die Zulassung eines automatischen Kfz-Kennzeichen-Lesesystems
5. die Möglichkeit der präventiven Blutentnahme zum Schutz von Personen, die einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, z. B. Opfer von Gewalt oder im Dienst verletzte Polizisten. Die Bürgerrechte in Mecklenburg-Vorpommern wurden somit weiter gestärkt. So wurde u. a. das Unterschriftenquorum für Volksbegehren nach Artikel 60 unserer Landesverfassung auf 120.000 Wahlberechtigte abgesenkt. Weiterhin wurde mit dem Informationsfreiheitsgesetz in unserem Land erstmals ein allgemeiner und umfassender, verfahrensunabhängiger Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf Zugang zu Informationen bei den öffentlichen Stellen des Landes, einschließlich seiner Kommunen, eingeführt. Unser Grundgesetz garantiert die Versammlungsfreiheit. Ich lehne jede Gewalt bei Demonstrationen ab und erwarte, dass Übergriffen, egal von wem verursacht, begegnet wird. Soweit Übergriffe seitens Polizeibeamter zu verantworten sind, ist eine Identifizierung durch die nähere Bestimmung von Ort und Zeit und unter Einbeziehung von Zeugen möglich.
Mit freundlichen Grüßen

Norbert Baunach