Wie soll die Streichung der gesetzlichen Regelungen für die angemessene Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, zu einer finanziellen Entlastung des Gesundheitssystems führen?
Sehr geehrte Frau Warken,
Konkret beschäftigt mich zudem auch die Frage warum überhaupt ein Änderungsantrag durch CDU/CSU/SPD vorgelegt wurde, der in seiner Form entgegen der Rechtsprechung des BSG steht. Wie in der Stellungnahme des DPtV (https://www.dptv.de/aktuelles/meldung/massive-einschnitte-in-der-psychotherapie-weiterhin-geplant/) bereits deutlich gemacht wurde sind die Mindeststandards für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen verfassungsrechtlich begründet und können nicht einfach umgangen werden. Es festigt sich der Eindruck, dass die bekannten Probleme der psychotherapeutischen Versorgung durch die Begrenzung der psychotherapeutischen Versorgung selbst in Angriff genommen werden sollen. Können Sie diesen Eindruck entkräften?
Freundliche Grüße
Nathalie F.

