Weshalb gibt es eine Mindestbemessungsgrenze bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung?
Sehr geehrte Frau Warken,
durch die Mindestbemessungsgrenze (die in den letzten Jahren immer wieder erhöht wurde) bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden Freiwillig Versicherte mit geringem Einkommen erheblich benachteiligt.
Wenn jemand z.B. ein Monatseinkommen von nur 300,- € hat, muss er dennoch für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung, soviel Beiträge zahlen, als wenn er/sie, ein monatliches Einkommen von 1.318,33 € hätte. Umso geringer das monatliche Einkommen, umso größer ist die ungerechte Benachteiligung. Hingegen sind zahlreiche Menschen als Ehepartner betragsfrei mitversichert.
Auch mit den geplanten Änderungen sollen nun nur 3,5 Prozent des Bruttogehalts des arbeitenden Ehepartners als Krankenversicherungsbeitrag erhoben werden.
Damit sind Freiwillig Versicherte immer noch deutlich schlechter gestellt, als mitversicherte Ehepartner.

