Portrait von Nina Warken
Nina Warken
CDU
42 %
117 / 279 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Herbert Z. •

Weshalb gibt es eine Mindestbemessungsgrenze bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung?

Sehr geehrte Frau Warken,

durch die Mindestbemessungsgrenze (die in den letzten Jahren immer wieder erhöht wurde) bei der Krankenversicherung und Pflegeversicherung werden Freiwillig Versicherte mit geringem Einkommen erheblich benachteiligt.

Wenn jemand z.B. ein Monatseinkommen von nur 300,- € hat, muss er dennoch für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung, soviel Beiträge zahlen, als wenn er/sie, ein monatliches Einkommen von 1.318,33 € hätte. Umso geringer das monatliche Einkommen, umso größer ist die ungerechte Benachteiligung. Hingegen sind zahlreiche Menschen als Ehepartner betragsfrei mitversichert.

Auch mit den geplanten Änderungen sollen nun nur 3,5 Prozent des Bruttogehalts des arbeitenden Ehepartners als Krankenversicherungsbeitrag erhoben werden.

Damit sind Freiwillig Versicherte immer noch deutlich schlechter gestellt, als mitversicherte Ehepartner.

Portrait von Nina Warken
Antwort von CDU

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ können leider nicht mehr bearbeitet werden.

Für Anliegen aus dem Wahlkreis Odenwald-Tauber wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Abgeordnetenbüro unter: nina.warken@bundestag.de

Bei Fragen mit gesundheitspolitischem Bezug können Sie sich gerne direkt an das Bundesministerium für Gesundheit unter poststelle@bmg.bund.de wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Team Warken

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Nina Warken
Nina Warken
CDU

Weitere Fragen an Nina Warken