Warum haben Sie dafür gesorgt, dass die Psychotherapie mit in die Sparmaßnahmen der GKV einbezogen wird, obwohl sie nur einen Bruchteil der Gesamtausgaben kostet und immense Folgekosten einspart?
Sehr geehrte Frau Warken,
Mit großer Besorgnis verfolge ich die aktuellen Beschlüsse zum GKV-Spargesetz, welche die ambulante psychotherapeutische Versorgung massiv schwächen. Die Abschaffung der verfassungsrechtlich begründeten Angemessenheitsprüfung und die faktischen Honorarkürzungen nehmen Praxen die wirtschaftliche Grundlage und gefährden die Versorgung schutzbedürftiger Menschen.
Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit. Wer hier das Budget deckelt, spart an der falschen Stelle und erzeugt immense Folgekosten für die Solidargemeinschaft. Da Therapeuten – anders als andere Arztgruppen – ihre Leistung nicht durch eine Taktverkürzung der Sitzungen skalieren können, führen Sparmaßnahmen unweigerlich zu noch längeren Wartezeiten und Behandlungsabbrüchen.
Der jüngste Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg gegen die 4,5%-Kürzung hat gezeigt, dass diese Sparpolitik auf rechtlich und datenmäßig extrem wackligen Beinen steht.

