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Nina Warken
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Frage von Marcel H. •

Wann ist mit der Sicherstellung im Koalitionsvertrag vereinbarten Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie (S. 112, Z. 3558f) zu rechnen und wie wird diese praktisch umgesetzt?

Sehr geehrte Fr. Warken, anbei übersende ich meine Glückwünsche zur Nominierung als Gesundheitsministerin. Meine Frage bezieht sich auf die Weiterbildung für Psychotherapeut:innen im Kontext der Reform des Psychotherapeutengesetzes 2019. Eine Petition in dieser Sache (https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_03/_23/Petition_148151.html) erreichte den Bundestag bereits. Unverändert können Kliniken, Praxen und Institutionen kaum Weiterbildungsplätze anbieten, da die für die Psychotherapeut:innen in Weiterbildung vorzuhaltenden und zu finanzierenden Leistungen wie Supervision, Selbsterfahrung und Theorie (https://api.bptk.de/uploads/Muster_Weiterbildungsordnung_Psychotherapeut_innen_der_B_Pt_K_d6427e628e.pdf) nicht, bzw. nicht ausreichend refinanziert werden. Künftige Fachkräfte werden infolge dessen nicht ausgebildet, und/oder durch geringer qualifizierte Kräfte ersetzt. Siehe auch: https://bptk.de/schwerpunkte/finanzierung-der-weiterbildung/ .

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