Könnte in der Familienversicherung für nicht erwerbstätige Ehepartner mit begrenzten Sprachkenntnissen (z. B. A1) ein eigener Beitrag oder Einkommensanteil eingeführt werden und gibt es Ausnahmen?
Sehr geehrte Frau Warken,
im Rahmen der diskutierten Reformen zur gesetzlichen Krankenversicherung wird auch eine mögliche Änderung der beitragsfreien Familienversicherung für Ehepartner thematisiert, insbesondere bei nicht erwerbstätigen Partnern.
Vor diesem Hintergrund betrifft meine Frage binationalen Familienkonstellationen, in denen ein Ehepartner nach Deutschland nachzieht und sich zunächst in einer Integrations- oder Sprachkursphase (z. B. A1-Niveau) befindet und noch keinen Zugang zum Arbeitsmarkt hat.
Ich möchte daher fragen, ob in solchen Fällen weiterhin Ausnahmen, Übergangsregelungen oder Härtefallregelungen vorgesehen sind, um Integrationsphasen nicht zusätzlich finanziell zu belasten.
Mit freundlichen Grüßen

