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Nina Warken
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Frage von Philipp S. •

Frau Warken: Warum sanieren Sie die Bürgergeld-Unterdeckung im GKV-Budget zulasten von Ehepaaren? Das bricht direkt Art.6 GG und §1360 BGB!!

Das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Ministerin Warken sieht vor, ab dem Jahr 2028 für bisher kostenfrei mitversicherte Ehegatten einen Zusatzbeitrag von 2,5 % beim Hauptverdiener zu erheben. Dies bricht grundlegend Verfassungs- und Zivilrecht. Nach Art.6 Abs.1 GG steht die Ehe unter besonderem Schutz. Das diskriminiert Ehegatten: Ist ein Partner erwerbslos und ledig, übernimmt der Bund im Bürgergeldbezug dessen volle Krankenversicherungsbeitr. Sind sie verheiratet, wird der Hauptverdiener zur Kasse gebeten. Dies schafft absurde Scheidungsanreize. Zudem widerspricht der Plan §1360 BGB, wonach Ehegatten einander bereits zivilrechtl. zu Unterhalt verpflichtet sind. Die Gratis-Mitversicherung spiegelt diese Pflicht sozialrechtlich. Besonders brisant: Der Bund zahlt je Bürgergeld-Empfänger nur eine unzureichende Pauschale von 144 € an die GKV. Statt diese versicherungsfremd. Leistungen voll steuerlich auszugleichen, wälzt der Bund seine eigene Haushaltsnot direkt ab.

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