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Niels Annen
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Frage von Dirk S. •

Frage an Niels Annen von Dirk S. bezüglich Soziale Sicherung

Seit 20 Jahren erzählt die SPD den normalen Menschen, dass sie sich für sie einsetzen will. Aber wenn es darum geht, wirklich etwas zu tun, entscheidet sich die SPD nach meinem Eindruck zu 80% etwas für die Wirtschaft zu tun. Ein gutes Beispiel sind die Mieten.
Seit 10 Jahren weise ich die SPD und SPD-Politiker immer wieder darauf hin, dass Vermieter laut geltender Rechtsprechung das Recht haben, für 10% mehr Quadratmeter Miete zu nehmen als überhaupt da sind, d,h. Bei einer 100qm Wohnung dürfen sie für 110qm Miete nehmen. Es wäre doch ein Einfaches (und eigentlich eine Selbstverständlichkeit) dies auf Max 1-2% zu beschränken. Aber nein, die SPD möchte sich nicht wirklich mit Vermietern anlegen. Es kommt dann immer das Argument, dass man die Mietpreisbremse einführen oder verbessern will. Wobei von Anfang klar war und jetzt ist, dass die kaum etwas bringen wird,
Während die Beschränkung auf 1% die Miete für viele Mieter von heute auf morgen um 9% senken würde. Außerdem verdienen unehrliche Vermieter, die 10% mehr Miete verlangen, in 20 Jahren bis zu 6,78 (=1,1 hoch 20) mal so viel wie ehrliche Vermieter. Was das mit dem Wohnungsmarkt macht, kann man heute sehen,
Ist die SPD jetzt so weit, dieses Schlupfloch zu schließen? Oder wollen Sie wieder erzählen, dass die SPD die Mietpreisbremse verbessern will? Und die SPD deshalb weiterhin zulassen will, dass Vermieter für 10% mehr Quadratmeter Miete nehmen dürfen als überhaupt da sind?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es gab zu dem von Ihnen benannten Thema im Jahr 2015 ein BGH-Urteil, das genau diese Problematik aufgegriffen hat. Das Urteil können Sie hier einsehen: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=3c89b73196a5337c307b74ffbd81f72c&client=%5B%22%5B%2712%27%2C+%2712%27%5D%22%2C+%22%5B%2712%27%2C+%2712%27%5D%22%5D&nr=73174&pos=0&anz=1

Demnach gilt für Wohnflächenabweichungen nicht mehr generell eine 10-prozentige Toleranzgrenze. Bei Mieterhöhungen gilt die tatsächliche Wohnfläche - egal, welche Wohnungsgröße im Mietvertrag vereinbart ist, und egal, wie hoch die prozentuale Abweichung ist. Es kommt also auf die tatsächliche und nicht auf die vereinbarte Wohnfläche an.

Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir mit dem verabschiedeten Mieterschutzgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, die Rechte der Mieterinnen und Mieter enorm gestärkt. Hierzu gehört u.a. die Mietpreisbremse sowie die Senkung der maximalen Modernisierungsumlage von 11 auf 8 Prozent. Dabei müssen Mieterinnen und Mieter vor Vertragsschluss über Ausnahmen von der Mietpreisbremse informiert werden. Weiterhin gilt seit Beginn des Jahres, für Mietverhältnisse, die von sozialen Trägern geschlossen werden, um die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken an Bedürftige weiterzuvermieten, ein verbesserter Kündigungsschutz. Um den Mietwohnungsbau anzukurbeln, wurde eine steuerliche Sonderförderung von Mietwohnungsneubauten im bezahlbaren Preissegment eingeführt.
Darüber hinaus werden mit dem Baukindergeld junge Familien unterstützt. Für jedes Kind gibt es bis zu 12.000 Euro, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind nicht übersteigt.
Der soziale Wohnungsbau wird mit zusätzlich zwei Milliarden Euro unterstützt.

Mit diesen Maßnahmen stellen wir uns als SPD-Bundestagsfraktion der Herausforderung, bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Niels Annen

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