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Antwort von Nicolette Kressl
SPD
• 04.06.2008

(...) Eine Beurteilung von Verantwortlichkeiten der Mitglieder von Vorstand und/oder Aufsichtsrat der IKB ist der Bundesregierung nicht möglich, da es sich bei der IKB um eine private Geschäftsbank handelt, Rechte und Pflichten ergeben sich daher aus aktienrechtlichen Vorschriften, dies beinhaltet auch die Regelungen zur Verschwiegenheitspflicht gemäß § 116 AktG. Die KfW hat eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung des Bestehens von Schadensersatzansprüchen gegen Organmitglieder und Prüfer der IKB beauftragt. (...)

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SPD
• 15.05.2008

(...) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Bundestag selbst über angemessene Diäten entscheiden muss, somit ist es nicht möglich, eine unabhängige Kommission mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Es ist schwer, selbst über die Höhe des Geldes zu entscheiden, das einem zusteht, das ist einer der Gründe, warum es in der Vergangenheit schon *viele Nullrunden* für die Abgeordneten gegeben hat. (...)

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