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Nicolette Kressl
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Frage von Marie R. •

Frage an Nicolette Kressl von Marie R. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Kressel,

Als Mutter von mehreren schulpflichtigen Kindern, musste ich feststellen dass bei der Schülerbeförderung in den letzten Jahren
immer mehr gekürzt wurde. Inzwischen zahle ich 1005 Euro nur für die Schülerbeförderung von drei Kindern. In Zukunft stellt sich mir die Frage ob Eltern überhaupt noch ihre Kinder auf Gymnasien ihrer Wahl schicken können oder ob es nicht doch die Hauptschule nebenan tut. Ich finde hierin tut sich die SPD mit ihren Wahlversprechen von mehr Bildung und Chancengleichheit kein Gefallen. Wir Familien sind nicht dazu da den öffentlichen Nahverkehr zu subventionieren. Zum Vergleich eine Jahreskarte für Erwachsene kostet 360 Euro, eine für Kinder 335 Euro.
Ich habe mittlerweile mich mit einer anderen Mutter zusammengeschlossen um Fahrtgemeinschaften zu organisieren.

Schön fände ich wenn auch Familienbelange wiedermal in der SPD Gehör finden würden.

Hoffnungsvoll Marie Rothe

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rothe,

ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihren Kindern im Landkreis Rastatt wohnen.
Hier gibt es vom KVV (Karlsruher Verkehrsverbund) eine so genannte ScoolCard, für die der Landkreis auf Antrag einen Zuschuss gibt.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Weg zur Schule mehr als 3 km beträgt.

Zudem ist der Besuch der nächstgelegenen Schule des jeweiligen Schultyps Voraussetzung. Wenn ein Schüler aus Gaggenau beispielsweise ein Rastatter Gymnasium besucht, wird dieser Weg nicht bezuschusst, da es ja in Gaggenau ein Gymnasium gibt.

Benötigen alle drei Kinder aufgrund der mehr als 3km langen Strecke eine Schülerbeförderung, so ist das dritte Kind frei.

Der Zuschuss des Landkreises wird für 10 Monate gezahlt (also Ferien ausgenommen) und ist gestaffelt: Grundschüler erhalten monatlich 21 EUR (210 EUR / Jahr), Hauptschüler 15,50 EUR (155 EUR / Jahr) und Realschüler und Gymnasiasten bis zur 10. Klassen 5,50 EUR (55 EUR / Jahr).

Dadurch reduziert sich der Grundpreis von 355 EUR (gültig ab 1.9.08) für die Jahres-ScoolCard schon um einiges.

Kinder, deren Eltern Arbeitslosengeld erhalten, sind ganz befreit.

In manchen Kommunen gibt es zusätzlich noch einen Zuschuss für Grund- und FörderschülerInnen.

Da ich Ihre spezielle Situation nicht kenne, möchte ich Ihnen nahe legen, dass Sie sich an den jeweiligen Schulen Ihrer Kinder erkundigen und dort entsprechende Zuschuss-Anträge stellen.

Sie haben sicherlich Recht, dass im Land Baden-Württemberg im Bereich Schülerbeförderung durch die Kürzung der Mittel den Eltern mehr Belastungen zugemutet wurden. Diese Mittelkürzung erfolgte jedoch gegen das Votum der SPD.

Das Land hat somit die Kosten auf die Landkreise bzw. Kommunen und Eltern verlagert.

Es geht Ihnen jedoch nicht nur um die Kosten für die Schülerbeförderung, sondern Sie bemängeln auch ganz allgemein, dass Familienbelange zu wenig Gehör finden.
Dies kann ich nicht so stehen lassen.
Die Familienpolitik war und ist der SPD immer ein wichtiges Anliegen.

Bis Ende vergangenen Jahres war ich als stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion für die Bereiche Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie Bildung und Forschung zuständig. Wir haben sehr viel für Familien auf den Weg gebracht. Das Kindergeld wurde dreimal erhöht. Neue steuerliche Freibeträge für Alleinerziehende, das Elterngeld sowie der Rechtsanspruch auf Betreuung ab 1 Jahr und die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten sind auf Initiativen der SPD erreicht worden. Im Bereich Arbeit wurde das Recht auf Teilzeit und flexible Elternzeit umgesetzt. Mehr BAföG-Leistungen, der Ausbildungspakt sowie die Bereitstellung von 4 Milliarden Euro für Ganztagsschulen hat die SPD auf den Weg gebracht.

Sicherlich gibt es hier noch viel zu tun. So setzt sich die SPD mit ihren jeweiligen Fraktionen in Bund, Land und Kommunen für die Beitragsbefreiung beim letzten Kindergartenjahr, für eine Verbesserung im Kinder- und Jugendschutzbereich, für Mehrgenerationenhäuser und die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz ein.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Beispielen zeigen konnte, dass Familienbelange bei der SPD nicht nur Gehör finden, sondern in konkrete Maßnahmen und Gesetze münden.

Mit freundlichem Gruß
Ihre Mittelbadische SPD-Bundestagsabgeordnete
Nicolette Kressl