Antwort 11.08.2023 von Natalie Pfau-Weller CDU
Bewilligung und Auszahlung von Fördergeldern fallen mitunter zeitlich auseinander.

Michael Heyde
Bewilligung und Auszahlung von Fördergeldern fallen mitunter zeitlich auseinander.
Der Gesamtbedarf setzt sich zusammen aus dem Regelbedarfssatz gemäß § 20 Sozialgesetzbuch II, den Kosten für Unterkunft und Heizung und Aufwendungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gemäß § 28 Sozialgesetzbuch II sowie den Sozialtarifen.