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Muhterem Aras
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Steffen M. •

Frage an Muhterem Aras von Steffen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Aras,

danke für die teilweise Beantwortung der Fragen von Herr Jäger,
Was ist aber jetzt mit der Downhill-Strecke in Stuttgart? Hier wird seit Jahren versucht eine Strecke zu legalisieren. Scheint wohl nicht zu klappen mit den Ausnahmegenehmigungen.
Warum gibt es die Projekte nur im Mittelgebirge?
Haben Kinder und Jugendliche die leider nicht im Schwarzwald wohnen kein Recht auf legales trainieren im Wald, inklusive Rücksicht und Verantwortung gegenüber anderen.
Sie haben Recht es gibt Verletzte und Unfälle.
http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.albstadt-draehte-und-schnuere-gefaehrden-mountainbiker.6eeaf892-aa42-464b-94bc-832eb995e13f.html
Manche sprechen auch von Anschlägen auf Fahrradfahrer.
Nennen Sie mir bitte Unfälle die von Mountainbiker veursacht wurden auf Wegen unter 2m und zudem im Wald passiert sind.

Und ich fordere nicht mehr Platz ich möchte die gleichen Rechte und auch Pflichten wie die "anderen".

Danke für Ihre baldige Antwort die nicht aus Textbausteinen besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Maier

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Maier,

die Downhill-Strecke in Stuttgart kommt -- noch in diesem Jahr. So wurde es mir jedenfalls gesagt. Sie wissen, dass ich dem Gemeinderat seit 2011 nicht mehr angehöre und die Entscheidung Downhill-Strecke ist Sache der Kommune. Der Genehmigungsweg sei schwierig, weil viele gehört werden müssten.

Ja, ich weiß, dass die Downhill-Strecke in Stuttgart schon eine Weile in Bearbeitung ist. Die Experten haben mir gesagt, dass immer wieder mehrere, sehr gegensätzliche Meinungen im Raum stehen. Wanderer, Radfahrer, Naturschützer, Jäger, Waldbesitzer und Touristiker vertreten unterschiedliche Standpunkte und müssen alle gehört und berücksichtigt werden. Am Ende muss eine tragfähige Lösung stehen. Die Landesregierung will den Wald für alle so uneingeschränkt wie möglich erleb- und erfahrbar machen.

Mit der 2m-Regelung sind 85000 km Waldwege im Land für Radfahrer ohne Einschränkungen befahrbar. Hier müssen Waldbesitzer hinnehmen, dass Radfahren ohne Einschränkung erlaubt ist. In Hessen, Rheinlandpfalz und Thüringen ist das Radfahren nur auf Waldwegen, die über 3,50 m breit sind, erlaubt.

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sagt dazu:

/"Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich das Rad- und Mountainbike-Fahren im Wald. Sie macht sich dafür stark, dass auf Basis der möglichen Ausnahmeregelung mehr Wege für Mountainbikerinnen und Mountainbiker im Wald eingerichtet und zugänglich gemacht werden. Daher wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) verstärkt für die Konzipierung und Ausweisung neuer Singletrails auf kommunaler Ebene werben. Zuständig für die Ausweisung sind die Unteren Forstbehörden. Das MLR wird diese daher auffordern, die Konzeption von Wegen, die für das Radfahren geöffnet werden könnten, auf kommunaler Ebene konstruktiv zu begleiten. So soll jeweils dezentral vor Ort die Ausweisung von Mountainbike-Wegen bedarfsgerecht vorangebracht werden -- gemeinsam mit den Waldbesitzenden und den Interessengruppen, die den Wald in ihrem Sinne nutzen wollen."/
//

Die Interessenlage ist sehr schwierig. Naturschützer und Jäger fordern Ruhe- und Schutzzonen für die heimische Tier- und Pflanzenwelt, die Waldbesitzer wollen den Waldboden und den Bestand schonen, die Wanderer fordern eine ungestörte Erholung, die nicht durch andere Erholungssuchende gestört werden soll und schließlich haben die Radfahrer ein großes Interesse daran, dass sie neben den normalen Waldwegen auch technisch anspruchsvolle Strecken fahren dürfen.

Hinsichtlich der Unfallzahlen unter Beteiligung von Mountainbikern/-innen liegt für Baden-Württemberg keine Unfallstatistik vor, aus der diese spezifischen Informationen direkt entnommen werden könnten. Eine entsprechende Auswertung der polizeilichen Unfallstatistiken wäre nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu leisten. Auch aus anderen Bundesländern liegen keine Erhebungen vor. Die meisten Bundesländer arbeiten mit mehr oder weniger unbestimmten Rechtsbegriffen. In der Folge ist bei jedem Unfall unklar, ob auf dem Weg Radfahren erlaubt war oder nicht. Dies ist aber stets ausschlaggebend für die Haftungsfrage, da der Unfallhergang selbst meist nicht präzise rekonstruierbar ist.

Wer bei den Unfällen jeweils der Verursacher ist, muss also in jedem einzelnen Fall genau betrachtet werden. Richtig ist, dass auf breiten Waldwegen die Unfallgefahr reduziert wird, da mehr Platz zum Ausweichen besteht und die Wege übersichtlicher sind. Im Übrigen sollten Radfahrer unabhängig von der Wegbreite immer das Gebot der Rücksichtnahme beachten und mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Umgekehrt gilt das selbstverständlich auch für die Fußgänger.

Einige Interessengruppen fordern Singletrails, wofür eine Ausnahmegenehmigung notwendig ist. Aber auch hier ist gegenseitige Rücksichtnahme notwendig, da Singletrails grundsätzlich von Radfahrern und Wanderern in beiden Richtungen genutzt werden dürfen.
Wenn Mountainbike-Pfade eingerichtet werden sollen, müssen sich alle an einen Tisch setzen und die jeweils beste Lösung miteinander erarbeiten. Die Verantwortlichen vor Ort, meistens die Kommune und die Unteres Forstbehörde, müssen die richtige Auswahl der Wege treffen. Eine pauschale Regelung, d.h. generelle Abschaffung der 2m-Regel, könnte die Interessen der lokalen Interessengruppen nicht richtig berücksichtigen. Wenn Einigkeit über einen Antrag herrscht, muss er bei der Unteren Forstbehörde eingereicht werden.

Im Schwarzwald wurde ein Pilotprojekt gestartet mit dem Ziel, verstärkt Singletrails auszuweisen. Dies gilt es nun zu beobachten. Insbesondere wird zu prüfen sein, ob ein Abbau von Konflikten und Risiken durch eine teilweise Entflechtung des Erholungsverkehrs bewirkt werden kann und ob die Steigerung der radtouristische Attraktivität wie erhofft eintritt.

Eine gemeinsame Initiative der interessierten vor Ort (u.a. Gemeinde, Forst- und Naturschutzbehörde, Tourismus, Wander- und Fahrradgruppen) bietet die beste Grundlage um eine für alle Waldbesucher annehmbare Lösung zu finden. Siehe hierzu:

http://www.schwarzwald-tourismus.info/Presse/Pressemeldungen-nach-Themen/MTB-Radfahren/Mehr-Singletrails-fuer-Mountainbiker-im-Schwarzwald

Zur Zeit liegt eine Petition mehrerer Radfahrverbände beim Petitionsausschuss vor. Unabhängig davon sucht aber auch das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz das Gespräch mit den Radfahrverbänden und wirbt für die Ausweitung von Singletrails auf örtlicher Ebene. Die Möglichkeit der Ausnahmeregelung soll genutzt werden und die Unteren Forstbehörden sollen die Ausweisung von Radwegen bedarfsgerecht vorantreiben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Freundliche Grüße

Muhterem Aras

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