(...) die Regelung, dass bei Selbstständigen das Honorar aus vorangegangenen Monaten angerechnet wird, erachte ich als nicht sachgerecht, da Elterngeld keine Sozialleistung im engeren Sinne ist. Daher darf hier auch das sogenannte Zuflussprinzip keine Anwendung finden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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