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Frage von Berni S. •

Frage an Monika Griefahn von Berni S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Griefahn !
Darf ich mit 2 Fragen aufwarten?

Die Bundesregierung teilte jetzt mit, dass in den letzten zehn Jahren insgesamt 332 als »Verschlusssache« (VS) deklarierte Geheimakten spurlos verschwunden sind und seit 2005 zudem 3.181 als »geheim« eingestufte Akten vernichtet wurden.
http://www.nntpnews.net/f2255/bundesregierung-vernichtet-illegal-tausende-von-geheimakten-5372599/

Die öffentliche Transparenz des Handelns einer Regierung ist ein westliches Merkmal einer Demokratie und eng mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung verknüpft. Die Kontrolle der staatlichen Stellen ist aber nur dann gegeben, wenn der Bürger auch umfassend über die Tätigkeit des Staates informiert ist. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen stellte bereits 1946 fest: »Freedom of Information is a fundamental human light« (»Informationsfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht«).

Also hat diese Regierung Geheimnisse vor dem Volk und schreitet Alleingänge?

2. Frage: DIE GRÜNEN GLASHÜTTE bekenn sich öffentlich zu CHEMTRAILS. Sie hatten auch mal vor Langem die Existenz dieser Giftstoffe eingeräumt. Wie stehen Sie heute zu dieser Volksgefährdung?
Wie gefährdet ist mein landwirtschaftlicher Getreideanbau und die Verfütterung von Viehmais?

Mit freundlichen Grüssen Landwirt Söhnke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Söhnke,

vielen Dank für Ihre Fragen nach dem Umgang mit Akten mit VS-Einstufung und Chemtrails.

Zunächst möchte ich Ihnen raten, Ihre Informationsquellen zu prüfen. Bei dem von Ihnen genannten Verlag sind auch Bücher wie „UFOs – die unerwünschte Wahrheit“ oder „Geister sind unter uns“ erschienen, was nicht unbedingt nach seriösem Journalismus klingt. Nun zu Ihren Fragen:

Die von Ihnen angesprochene Informierung des Bürgers über die Tätigkeiten des Staates, soll dass 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gewährleisten. Das IFG schafft einen Anspruch auf den Zugang zu Informationen bei Bundesbehörden. Dieser Anspruch kann jedoch durch öffentliche Belange beschränkt sein. Denn auf der einen Seite soll eine größere Transparenz der Tätigkeiten des Staates geschaffen werden, auf der anderen Seite jedoch kann nicht jede Information jedem interessierten Bürger zur Verfügung gestellt werden. Dabei entscheidet die herausgebende oder aktenführende Behörde bei dem Verfassen eines Dokuments, ob es einer Einstufung der Informationen als Verschlusssache (VS) bedarf. In der Vergangenheit gab es und auch heute gibt es eine Vielzahl von als VS eingestuften Informationen, die der Wissenschaft und Öffentlichkeit nicht ohne Einzelfallprüfung zugänglich gemacht werden können. Eine generelle Freigabe nach Ablauf einer bestimmten Frist würde zu einer Bekanntgabe von Informationen führen, die die innere Sicherheit Deutschlands gefährden oder die auswärtigen Beziehungen belasten könnten (z. B. Ermittlungstechniken, Verteidigungspläne, die auch 30 Jahre und später noch Gültigkeit besitzen). Dies alles hat also nichts mit Geheimniskrämerei, sondern mit dem Funktionieren der Bundesrepublik nach Innen und Außen zu tun.

Zu Ihrer Frage nach sogenannten Chemtrails, also chemisch zugesetzten Kondensstreifen von Verkehrsflugzeugen, gab es verschiedene Untersuchungen öffentlicher Einrichtungen, die diese Sorgen ernst genommen haben.

Doch trotz eingehender Prüfungen gibt es bisher keine Erkenntnisse zu diesem Sachverhalt. Im Jahre 2007 sagte das Umweltbundesamt, dass es für derartige Vorgänge keine wissenschaftlichen Belege gibt. Daneben beschäftigt sich das Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) anhand zahlreicher Messungen der Emissionen von Verkehrsflugzeugen mit den Auswirkungen des Flugverkehrs auf die Atmosphäre. Dabei konnte das DLR solche Chemtrails in ihren Messungen nicht nachweisen. Neben diesen beiden Einrichtungen haben auch weitere Behörden, die sich mit dieser Thematik beschäftigen, keine Anhaltspunkte, die die Existenz von Chemtrails belegen.

Mit freundlichem Gruß

Monika Griefahn