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Frage von Marco C. •

Frage an Monika Griefahn von Marco C. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Griefahn,

bezüglich Ihrer Antwort an Herr Vollmer vom 28.01.2009 stellt sich mir eine Frage.
Wie kommen Sie darauf das "Abgeordnete" oder Politiker ein Beruf wäre?
Die "Besoldung" welche nur Beamte bekommen, war eigentlich nur eine "Aufwandsentschädigung". Sind Sie nicht auch der Meinung, das das Ansehen der Politiker auch aus dem Grunde so miserabel ist, weil die Politiker meinen es wäre ein Beruf und keine Ehre?
Sollte nicht gerade die Frage der Vergütung von Politikern von den Bürgern entschieden werden und nicht von Ihnen und Ihren Kollegen?
Wenn, wie Sie meinen, es sich um einen Beruf handeln würde, müsste es dann nicht eine Ausbildung dafür geben? Welche Qualifikationen besitzen Politiker um diesen "Beruf" wahrzunehmen?
Ich freue mich schon auf Ihre Antwort

MfG

M.Chalupka

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Chalupka,

vielen Dank für Ihre Frage, warum ich meine Funktion als Bundestagsabgeordnete als Beruf bezeichnet habe. Sie haben Recht, dass meine Abgeordnetentätigkeit eine Ehre ist. Ich verstehe diese Ehre als Arbeit für die Menschen, die mich gewählt haben. Sie in Berlin zu vertreten, ist seit nunmehr über 10 Jahren meine Aufgabe.

Da es allerdings in dem Brief, auf den Sie sich beziehen, gerade um das Vorurteil ging, dass Politiker sich in einem für Außenstehende unnahbaren Fachjargon ausdrücken, habe ich bewusst auf große Termini wie „Ehre“ oder „Berufung durch das Volk“ verzichtet, um zu verdeutlichen, dass wir Bundespolitiker genau so ehrgeizig für das Wohl der Bevölkerung arbeiten wie etwa ein Lehrer oder eine Krankenschwester.

Bitte verwechseln Sie nicht den Begriff des Berufes mit dem des Ausbildungsberufes, denn sonst sprechen Sie allen arbeitenden Menschen, die ihren Beruf ohne eine vorherige staatlich geregelte Ausbildung ausüben, den gesellschaftlichen Wert ihrer geleisteten Arbeit ab. Viele Tätigkeiten wie auch das Abgeordnetenmandat setzen keine spezifische Ausbildung voraus, und es können stattdessen Kenntnisse und Fähigkeiten auch durch praktische Vorerfahrungen oder anderweitige Bildungsgänge erworben werden.

Die Frage der Diäten von Bundestagsabgeordneten ist seit der Gründung der Bundesrepublik im Grundgesetz festgehalten. Die Abgeordnetenentschädigungen sollen die Politiker unabhängig in ihren Entscheidungen machen. Würde jemand anderes über die Höhe ihrer Diäten entscheiden, könnte wiederum der Verdacht der Beeinflussbarkeit von Politikern aufkommen, indem man ihnen vorwerfen könnte, sie würden sich gegenüber dem entsprechenden Entscheider über die Diäten wohlgefällig verhalten.

Mit freundlichen Grüßen
Monika Griefahn