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Frage von Andrea H. •

Frage an Monika Chef von Andrea H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Chef!

Auch FDP für weitere Kürzungen beim ALG II , habe ich gelesen.

www.rbi-aktuell.de/cms/front_conten.....client=1&lang=1&i dcat&idartU79

Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht, wie man von 345 Euro seine Stromrechnung bezahlen soll, ohne daß man an der Ernährung sparen muß? Im Regelsatz ist nur einminimaler Anteil enthalten...

und eine angedachte Kürzung von 120 € macht Betroffenen große Angst!

Wie soll man jetzt schon die immer höheren Kosten im Gesundheitsbereich auffangen soll?

Wie sollen kranke Menschen die Fahrtkosten zum Arzt aufbringen sollen? Was im Regelsatz enthalten ist, reicht doch dafür nicht....

Woher man das Geld für die Bedarfe der Schüler der Familie nehmen soll?

Wenn es für jeden einen Arbeitsplatz gäbe, wärs kein Problem, dann wär ich auch dafür, die Faulen zum Arbeiten zu zwingen!

Aber so ist es nunmal nicht... und das ist nicht die Schuld der Arbeitslosen!

Daß gespart werden muß, sehe ich ein: aber warum prozentual am meisten bei denen, die sowieso schon am Existenzminimum leben?

Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
A.Härle

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FDP

Vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich werde Sie so schnell wie möglich beantworten.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Härle,

seit Jahren hat Baden-Württemberg mit Abstand die niedrigste Arbeitslosenquote Deutschlands ( Okt 2005 6,7% / D 11% ). Dennoch hat die Bekämfung der Arbeitslosigkeit für uns höchste Priorität.

Auch ohne Mehrwertsteuererhöhung durch Schwarz-ROT wäre durch eine Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und strukturelle Veränderungen bei der Bundesagentur für Arbeit eine Entlastung des Faktors Arbeit für mehr Wachstum und Beschäftigung möglich gewesen.

Die Zusammenlegung von Arbeitslosen und Sozialhilfe ist im Grunde richtig und eine alte FDP-Forderung. Die Ausgestaltung weist aber viele Mängel auf. Die durch Rot-Grün erzwungenen Kooperationen der Bundesagentur für Arbeit mit den Kommunen funktioniert nicht richtig. Hier sind jedoch keine entscheidenden Änderungen im Koalitionsvertrag vorgesehen.

Zuständig für das Arbeitslosengeld II sollten die Kommunen sein. Sie sind näher an den Problemen der Betroffenen und können sehr passgenau und flexibel Wege für eine Integration in den ersten Arbeismarkt entwickeln.

Die Anreize für die Aufnahme einer Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt müssen verbessert werden, dabei können durch Kombi-Löhne Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanziert werden. Am Ende dieser Entwicklung muss das Bürgergeld stehen.

Und weil wir gerade die Menschen schützen wollen, die am Existenzminimum leben, wollen wir die Erhöhung der Mehrwertsteuer verhindern.

Ich wünsche Ihnen Zuversicht und Kraft für Ihre Zukunft und

Einen sonnigen Tag
 
Monika Chef