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Frage von Marco B. •

Frage an Miriam Gruß von Marco B. bezüglich Wirtschaft

Da sie ja selbst in der Talkshow mit Herrn Naujoks waren, der den Einheitsvertrag zwischen der BRD und DDR zitierte, wollte ich sie fragen, in wieweit die Bestimmungen in diesem die Gesetzgebung einschränken und einen Mindestlohn verhindern.

Genauer heißt es im Vertrag über die Schaffung einer Währungs, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wwsuvtr/gesamt.pdf

"Kapitel I Grundlagen
Art 4 Rechtsanpassung
(1) Für die mit der Errichtung der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion erforderliche Rechtsanpassung in der Deutschen Demokratischen Republik gelten die in Artikel 2 Absatz 1 niedergelegten Grundsätze und die im Gemeinsamen Protokoll vereinbarten Leitsätze; fortbestehendes Recht ist gemäß diesen Grund- und Leitsätzen auszulegen und anzuwenden.

Gemeinsames Protokoll über Leitsätze
A. Generelle Leitsätze
I. Allgemeines
III. Sozialunion

3. Löhne und sonstige Arbeitsbedingungen werden nicht vom Staat, sondern durch
freie Vereinbarungen von Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern
festgelegt."

In wieweit stellt ein (branchen)einheitlicher Mindestlohn einen unzulässigen staatlichen Eingriff in die Lohnfestlegung dar, weil der Möglichkeitenraum für "freie Vereinbarungen" eingeschränkt wird? Würde, bei Einführung eines allgemeinen Mindestlohnes, die automatische Erhöhung bzw. der Zwang zu Lohnneuverhandlungen mit neu geltender Lohnuntergrenze, nicht für die betroffene Gruppe die Lohnhöhe dann vom Staat festgelegt werden?

Mir ist bewußt, dass der Staat den Rechtsrahmen schafft, in welchem privatautonom Verträge abgeschlossen werden können. Kernpunkt meiner Frage ist, ob man den Einigungsvertrag so lesen kann, dass der Staat generell keine Gesetzte erlassen darf, welche Löhne und Arbeitsbedingungen festlegen. Die Frage gilt, in abgeschwächter Form, auch für die Erklärung von branchenspezifischen Mindestlöhnen auf Basis von Tarifverträgen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Breitig,

hier muss eine Verwechslung vorliegen. Um welche Talkshow soll es sich dabei handeln? Die letzte Sendung, an der ich teilnahm, war am 8. August 2010: Anne Will mit dem Thema "Aufschwung für alle-höhere Löhne, mehr Hartz IV?".

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Gruß, MdB