Michael Theurer
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Frage von Franz R. •

Frage an Michael Theurer von Franz R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Theurer!

Meine Frage betrifft die Entscheidung 1697/2010/(BEH)JN des Europäischen Bürgerbeauftragten. Diese Entscheidung wurde am 26. März 2013 auf der Website des Bürgerbeauftragten veröffentlicht.

http://www.ombudsman.europa.eu/de/cases/decision.faces/en/49601/html.bookmark

Es geht dabei um die Untersuchung eines vermuteten Betrugsfalls durch das EU-Betrugsbekämpfungsamt OLAF.

Die Untersuchung betraf eine Nichtregierungsorganisation (NGO), die von der EU Gelder für ein Entwicklungshilfe-Projekt erhalten hatte (siehe Ziffer 2 der Entscheidung).

OLAF schloss seine Untersuchung im Februar 2009 ohne Folgemaßnahmen ab, weil es angeblich nicht möglich gewesen war, die für die NGO verantwortlichen Vertreter zu identifizieren (siehe Ziffer 3).

Im März 2010 machte ein Beamter des Europäischen Rechnungshofes OLAF darauf aufmerksam, dass es sehr wohl möglich war, den früheren Präsidenten der NGO zu identifizieren (siehe Ziffer 4).

In der Folge lehnte es OLAF aber ab, seine Untersuchung wieder aufzunehmen (siehe Ziffer 8 der Entscheidung).

Nach Angaben des Bürgerbeauftragten handelt es sich bei dem früheren Präsidenten der NGO um eine Persönlichkeit in einer hohen öffentlichen Position in der EU (siehe Ziffer 70).

Nach Meinung des Bürgerbeauftragten wären im vorliegenden Fall neue Untersuchungen durch OLAF gerechtfertigt, einschließlich einer direkten Kontaktaufnahme mit dem früheren Präsident der Nichtregierungsorganisation als erstem Schritt (siehe Ziffer 67).

Dies sei auch deshalb angebracht, um jeden möglichen Zweifel über die Verwicklung von Persönlichkeiten in hohen öffentlichen Positionen in der EU in mögliche Betrugsvorwürfe zu vermeiden (siehe Ziffer 70).

Ist Ihnen als Haushaltskontrolleur dieser Fall zur Kenntnis gebracht worden?

Wenn ja, wurden Sie informiert, um welche Beträge es geht und ob die EU-Kommission bereits auf Rückforderungen verzichtet hat?

Wie beurteilen Sie den Fall?

Mit freundlichen Grüßen

Franz Resser

Michael Theurer
Antwort ausstehend von Michael Theurer
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