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Michael Simon
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Frage von Stefan B. •

Das Bundesverfassungsgericht kann auf Antrag des Bundestags, der Bundesregierung oder des Bundesrats ein Parteiverbot der AfD prüfen. Würden Sie den Antrag auf Prüfung unterstützen?

Nur dem Bundesverfassungsgericht steht es zu, eine Partei nach eingehender Prüfung zu verbieten.
Die Prüfung darf nur vom Bundesverfassungsgericht erfolgen. Wenn die AfD am Ende nicht verboten wird, haben wir wenigstens Gewissheit, dass sie nicht verfassungsfeindlich ist. Was aber sehr viele bezweifeln. Die politische und demokratische Kultur in Deutschland ist durch die AfD vergiftet. Ich mache mir Sorgen um meine Frau, die Migrationshintergrund hat, und um unseren gemeinsamen Sohn. Bitte unterstützen Sie einen Antrag auf Prüfung eines Parteiverbots an das Bundesverfassungsgericht und sprechen Sie mit Ihren Kollegen darüber. Halten Sie sich nicht mit eigenen Prüfungen auf, diese sind nicht zielführend und kosten wertvolle Zeit.

Ich bedanke mich für Ihre Zeit.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich für sehr berechtigt halte und sehr gut nachvollziehen kann. Auch Ihre Ängste verstehe ich sehr gut!

Ich bezweifele mit Blick auf die Entwicklung der AfD ebenfalls deren Verfassungstreue dieser Partei, insbesondere wenn ich mir auch die Jugendorganisation der AfD (Junge Alternative) ansehe, die als rechtsextrem eingestuft ist. Ein Verbotsverfahren ist mit Blick auf dessen Erfolg sehr genau vorab zu prüfen. Wir haben leider unsere Erfahrungen bei der NPD gemacht. Ich unterstütze ein Verbot, wenn dies vorab eingehend geprüft ist. Wenn das Verfahren verloren würde, wäre der Schaden groß. Das müssen wir mit bedenken. Ansonsten bekämpfe ich die AfD auch politisch nach Kräften.

Viele Grüße

Michael Simon

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