vielen Dank für Ihre Frage. Die Beziehungen zwischen Staat und Kirche sind im Grundgesetz geregelt und die entsprechende Ausgestaltung im Konkordat bzw. im Staatskirchenvertrag festgelegt.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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