Portrait von Michael Paul
Antwort 24.11.2009 von Michael Paul CDU

(...) Der Ehepartner eines Menschen mit ausreichendem Einkommen oder Vermögen wird nicht als bedürftig angesehen, weil das Ehe- bzw. Unterhaltsrecht bestimmt, dass der finanziell leistungsfähige Ehepartner für seinen schwächeren Partner materiell und finanziell aufzukommen hat. (...)