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Frage von Oliver B. •

Frage an Michael Naumann von Oliver B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Naumann,

die SPD stand mit in der Verantwortung, als das unselige und überflüssige Hundegesetz zum 1.4.2006 verabschiedet wurde. Ein Gesetz, das wir dem damaligen Rotgrünen Senat zu verdanken haben, weil er einen bereits 16-fachen vorbestraften Migranten, der schon abgeschoben war und seinen Hund als Waffe abrichtete, nicht rechtzeitig des Landes verwies. Rotgrün ist also an dem Tod des kleinen Volkan schuld., und somit verantworlich für das jetzige Hundegesetz. Durch das Versagen Ihrer Politik müssen wir Hundehalter das jetzt ausbaden und uns fast täglich diskriminieren lassen. Das nur am Rande. Ich hätte gerne gewusst, wie hoch die jährlichen Einnahmen der Hundesteuer sich beziffern. Denn das etwas für die Hundehalter getan wird, kann ich nicht erkennen. Die erfolgreichen Dog-Stations wurden im großen Umkreis komplett abgebaut, obwohl die Aktion erfolgreich lief. Über 12 Millionen mal haben wir bewiesen, dass wir unserer Verantwortung, was z.B. die Gassi-Beutel betrifft, gerecht werden, warum wurden die Dog Stations entfernt? Die Kosten für die Dog Stations sowie die Gassi Beutel wurden noch nicht mal von der Hundesteuer finanziert, sondern von der Stadreinigung. Wo sollen wir den Kot unserer Vierbeiner entsorgen? Ich schlage vor: Vor dem Rathaus, denn z.B. in Farmsen können Sie kilometerweit laufen, ohne auf einen Müllbehälter zu finden. Warum sind die Aulslaufflächen für Hunde nicht beleuchtet. Ab 16.00 bis zum nächsten morgen tappt man komplett im Dunkeln. Was passiert mit unserer Hundesteuer? Können wir Hundehalter auch mal etwas positives darüber erfahren?

Mit freundlichen Grüßen, Oliver Bostedt.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bostedt,

es wird Sie nicht wundern, dass ich Ihre Beurteilung des früheren rot-grünen Senats nicht teile und auch zurückweise. Zur Frage des Hundesgesetzes: Es geht darum, in der Großstadt Hamburg ein vernünftiges Miteinander von Hundehaltern und insbesondere Kindern hinzukriegen. Die so genannten "Beißvorfälle" haben bis in die jüngste Zeit bewiesen, dass man mit Appellen an die Vernunft einzelner Hundehalter nicht weiterkommt. Und zumindest die Berichterstattung über solche Vorfälle ist seit Inkrafttreten des Gesetzes spürbar zurück gegangen. Es musste also offensichtlich erst eine gesetzliche Regelung geben. Es wäre gut gewesen, wenn die einsichtigen Hundehalter auf die Uneinsichtigen hätten Einfluss nehmen können.

Ich halte es für wichtig, dass neue Gesetze und Verordnungen nach Inkrafttreten auch auf ihre Wirksamkeit und Anwendbarkeit überprüft werden. Das muss auch für das Hundegesetz gelten. Insbesondere werde ich prüfen lassen, ob es Erleichterungen für die Besitzer von harmlosen Kleinsthunden geben kann.

Zur Klärung der Frage, wie hoch die jährlichen Einnahmen der Hundesteuer in Hamburg zu beziffern sind und welche Defizite es in der Umsetzung des Gesetzes (Müllbehälter etc.) gibt, sollten Sie sich a) an die Finanzbehörde und b.) an die Regierungspolitiker der CDU wenden.

Viele Grüße,
Michael Naumann