Frage an Michael Naumann von Manfred K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Naumann,
eigentlich habe ich eine Antwort,speziell von Ihnen, erwartet. Sie verweisen auf das Wahlgesetz,das ist nicht fair. Geben Sie mir doch bitte eine Antwort auf die Farge nach...Kann ein Kandidat für ein Abgeordneteamt oder gar Bürgermeisteramt mit einer Vorstrafe zugelassen werden?Ja oder nein z.B.
Freundlicher Gruß
Manfred Köhler

