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Michael Müller
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Frage von Volker N. •

Frage an Michael Müller von Volker N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Müller.

Ich bin in Berlin als Berufsfeuerwehrmann tätig.

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.07.2012 muss die Stadt Berlin ihren Feuerwehrleuten die seit 2001 angefallenen Überstunden abgelten, die über die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden hinaus abgeleistet wurden.

Wie stehen Sie, die SPD, der Senat und der amtierende Innensenator Herr Henkel zu dieser Entscheidung ?
Wie und in welcher Höhe beabsichtigen Sie diese Überstunden abzugelten, damit auch alle betroffenen Feuerwehrmänner ihre unrechtmässig zu viel abgeleisteten Stunden mit Freizeit oder auch mit Geld ausgeglichen bekommen ?
Oder stehen Sie auf dem Standpunkt, das nur denjenigen die Überstunden bezahlt werden, die auch geklagt haben ?
Der Betriebsfrieden wäre dann jedoch erheblich gestört !
Im übrigen hat ihr Parteikollege Herr Dressel aus Hamburg in der gleichen Sache, die Stadt Hamburg dazu aufgefordert, alle Feuerwehrleute zu entschädigen, egal ob sie geklagt hatten oder nicht !
Schliesst sich die SPD der Hauptstadt dieser Sicht an ?

Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüssen
V. Neye

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neye,

ich persönlich finde die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das die seit 2001 angefallenen Überstunden der Feuerwehrleute in voller Höhe vergütet werden müssen, für nachvollziehbar. Ich bitte jedoch um Ihr Verständnis, dass dies meine persönliche Meinung ist und ich nicht im Namen vom Senat oder vom Innensenator Frank Henkel sprechen kann.

Laut Urteil des Bundesverfassungsgericht ist die Voraussetzung für die Vergütung, dass die Beamten rechtzeitig ihren Anspruch geltend gemacht haben. Inwiefern es möglich ist allen Feuerwehrleuten, unabhängig davon ob sie geklagt haben oder nicht, die Überstunden abzugelten ist jedoch fraglich. Da mir weder die Zahlen vorliegen, um welche Erstattungssumme es sich handelt, noch dieses Thema in meinen Entscheidungsbereich fällt, bitte ich Sie, sich mit dieser Frage an den Innensenator Frank Henkel zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Müller

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