(...) Sicherlich war es nicht völlig korrekt zu sagen, dass "bei Kapitalgesellschaften Vorstände nicht in der Haftung stehen". Aus dem Zusammenhang heraus, in dem ich die Personenunternehmer erwähnt hatte, ergibt sich aber, dass ich an eine Verschärfung des Haftungsgrundes gedacht habe. Dabei handelte es sich um eine von mehreren Maßnahmen, welche Maßnahmen letztlich getroffen werden müssen, bedarf einer sorgfältigen Prüfung, dazu müssen die Sachverhalte, die zur Finanzmarktkrise geführt haben, aufgeklärt und analysiert werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

