(...) Diese Lebenshaltungskosten werden im Rahmen der Hartz-IV-Regelsätze bei den Empfängern dieser Sozialleistung vom Staat bereits komplett übernommen. Daher wird die Kindergelderhöhung mit den Leistungen im Rahmen von Hartz IV verrechnet. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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