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Michael Heinisch
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Frage von Bernd C. •

Frage an Michael Heinisch von Bernd C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Heinisch,

fast 16 Jahre nach der Wiedervereinigung werden in Berlin und in den neuen Bundesländer immernoch Unterschiede in der Besoldung der Beamten gemacht.
Die ursprüngliche Begründung hieß, dass die Lebensunterhaltungskosten in den fünf neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins dies rechtfertigen.
Das dies nicht mehr zutreffend ist, liegt offensichtlich auf der Hand.
Für mich stellt diese nicht mehr zu rechtfertigende Ungleichbehandlung einen Verfassungsbruch dar, denn Artikel 3 Abs. 1 GG schreibt fest, "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Artikel 3 Abs. 3 GG beinhaltet ein Diskriminierungsverbot, wonach "Niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung ..... benachteiligt oder bevorzugt werden darf. "
Meine Frage an Sie: Was machen Sie als Demokrat und gewählter Abgeordneter konkret, um diese Ungerechtigkeit zu beenden und das "Grundrecht auf Gleichheit vor dem Gesetz" durchzusetzen?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Clemens,

ich sehe das genauso wie Sie, die Ungleichbehandlung in der Beamtenbesoldung in Ost und West ist nicht mit ungleichen Lebenshaltungskosten im Ostteil / Westteil der Stadt zu begründen, sie ist einfach ungerecht. Meines Erachtens sieht hier das Land Berlin in der Ungleichbehandlung eine Möglichkeit, Kosten bei der Beamtenbesoldung zu sparen, ohne gleichzeitig bei Einzelnen oder Personengruppen "Besitzstände" anzugreifen. Ärgerlich, das die bisherigen Verantwortungsträger im Land Berlin die Begründungen für ihre Entscheidungen nicht ehrlich kommunizieren.

Allerdings will ich gleichzeitig den Argumentationsrahmen erweitern. Das Vergütungsgefälle in West- und Ostberlin betrifft auch viele andere Personengruppen, zum Beispiel die Arbeiter und Angestellten im Dienst des Landes Berlin, und die Arbeiter und Angestellten bei Trägern und Firmen, die Leistungen für Menschen im Land Berlin erbringen (z. B. in Kitas, Jugendklubs, Krankenhäusern etc.), und natürlich sind auch die diversen Arbeitsverhältnisse in Berlin zu nennen, die rein privatrechtlich organisiert sind, in Industrie, Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungen etc.

Auf die letztgenannten privatrechtlichen Vergütungsverhältnisse sehe ich kaum Möglichkeiten, als Abgeordneter Einfluss zu nehmen.

Bezüglich der erstgenannten Vergütungen von Beamten, Arbeitern und Angestellten, die im Land Berlin beschäftigt sind, werde ich meinen Einfluss dahingehend geltend machen, dass künftig eine Gleichbehandlung aller Betroffenen erfolgt und die Ungerechtigkeit der Vergütung mit der absurd gewordenen Begründung unterschiedlicher Lebenshaltungskosten im West- und Ostteil der Stadt aufgehoben wird. Eine der wesentlichsten Zäsuren sehe ich dabei in der kommenden Legislaturperiode mit dem im Jahr 2009 auslaufenden, zurzeit gültigen Tarifvertrag.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Heinsich