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Michael Hartmann
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Frage von Andreas K. •

Frage an Michael Hartmann von Andreas K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hartmann,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich begrüße es, dass die SPD die Überwachung im Vergleich zu heute einschränken möchte.
Allerdings würde ich Sie bitten etwas konkreter zu werden.
"Rechtsstaatlich" ist ein dehnbarer Begriff, denn es bedeutet inzwischen nur noch, dass es ein Gesetz gibt, das den Vorgang legalisiert.

Aus meiner Sicht darf es eine Überwachung nur geben:
- sofern es um schwerste Verbrechen mit Gefahr für Gesundheit und Leben von Menschen geht
- sofern ein Richter dieser zugestimmt hat
- sofern Transparenz herrscht. Das heißt, jemand der zu unrecht überwacht wurde (z. B. weil er mit jemandem telefoniert der ein schweres Verbrechen begangen hat) muß nach einer gewissen Zeit davon erfahren, dass er überwacht wurde und auch warum (z. B. beim Ende der Ermittlungen und auch nach einer festen Zeitgrenze wie 2 Jahre je nach dem was früher eintritt).

Eine Überwachung nach der jeder verdächtig ist der ein Schlüsselwort verwendet, das auf irgendeiner Liste steht ist abzulehnen, auch weil ich nicht glaube, dass das organisierte Verbrechen und Terroristen so dumm sind diese Schlüsselworte zu verwenden. Stattdessen werden unschuldige zu Terroristen gestempelt. Siehe dazu folgenden Artikel: http://www.heise.de/ct/artikel/Globaler-Abhoerwahn-1913829.html

Früher wurden in einem Rechststaat Briefe auch nicht geöffnet, gelesen und wenn sie unverdächtig sind wieder weitergesendet. So darf es heute auch keine Suche nach Schlüsselworten in eMails, SMS, Telefon oder anderer Kommunikation geben. Ansonsten wäre das Grundgesetz das Papier nicht mehr Wert auf dem es gedruckt wurde.

Ich bitte Sie daher klarzustellen was für Sie die rechtsstaatlichen Prinzipien sind nach denen überwacht werden darf.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Kalz

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kalz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch ich bin sehr besorgt, über das mutmaßliche Ausmaß der Ausspähung von Internetkommunikation durch US-amerikanische und britische Nachrichtendienste. Deswegen hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Antrag in den Bundestag eingebracht, mit dem wir die Bundesregierung auffordern, endlich ihren Pflichten und insbesondere ihrer Schutzpflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nachzukommen. Leider hat die schwarz-gelbe Koalition mit ihrer Mehrheit sowohl die Debatte im Plenum verhindert, als auch den Antrag abgelehnt. Den Antrag füge ich Ihnen zu Ihrer Information als Link bei: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714677.pdf

Sicherheit darf niemals dazu führen, dass sie uns die Freiheit kostet, die wir auch mit Hilfe der Sicherheit bewahren wollen. Deswegen fordert die SPD eine Sicherheitspolitik mit Augenmaß. Deswegen wollen wir, dass vertrauliche Kommunikation auch vertraulich bleibt.

Ausnahmen kann es meiner Ansicht nach nur geben, um schwerste Straftaten zu verfolgen, und auch dann nur unter engsten Voraussetzungen und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Deswegen wollen wir als SPD den Umgang mit Verbindungsdaten werden wir auf die Verfolgung schwerster Straftaten beschränken, die Datenarten und Speicherdauer hinsichtlich ihrer Eingriffsintensität differenzieren und Regelungen klar, einfach und zukunftsfähig fassen. Unter solch strengen gesetzlichen Beschränkungen halte ich eine limitierte Vorratsdatenspeicherung für vertretbar. Allerdings soll der Staat, diese Daten nicht speichern dürfen – nur die Telekommunikationsanbieter halten diese Daten für einen begrenzten Zeitraum vorrätig. Der Staat dürfte darauf nur im Einzelfall und unter strenger richterlicher Kontrolle zugreifen. Ausschlaggebend für meine Haltung, die ich Ihnen hier skizziert habe, ist, dass ich es nicht hinnehmen möchte, dass es Freiräume für Kriminelle gibt, schwerste Straftaten zu begehen, ohne dass die Polizei auch nur einen Ermittlungsansatz zur Verfolgung dieser Taten bekommt.

Ich weiß, dass viele Menschen mit gewichtigen Gründen eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ablehnen. Das sind genau die Gründe, aus denen ich strengste rechtliche Beschränkungen und effiziente Sicherungen gegen einen etwaigen Missbrauch fordere (auch wenn ich der Ansicht bin, dass unserer Behörden bemüht sind, rechtstreu zu handeln). Aber ganz verzichten können wir in einer zunehmend digitalisierten Welt auf dieses Ermittlungsinstrument leider nicht.

Was die von Ihnen angesprochenen Forderungen nach Ausweitung der Videoüberwachung angeht, bin ich im Übrigen auch sehr skeptisch: Dadurch wird vielfach nur Sicherheit suggeriert, wo in Wahrheit keine Sicherheit geschaffen wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hartmann, MdB