(...) Soweit Herr Schmid oder ein anderer Abgeordnete des bayerischen Landtags (es betrifft ja Abgeordnete aller Fraktionen!) bei der Beschäftigung eines Familienangehörigen eine nach dem bayerischen Abgeordnetengesetz strafbare Handlung begangen haben, dann wird dies auch strafrechtlich verfolgt werden. Nach meiner Kenntnis waren die Handlungsweisen der bayerischen Abgeordneten nach Abgeordnetengesetz nicht verboten, werden allerdings moralisch verurteilt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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