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Michael Gerdes
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Frage von Philipp D. •

Frage an Michael Gerdes von Philipp D. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Gerdes,

Also großer Feuerwerksfan und "Hobbyfeuerwerker" hat mich gestern von einem Onlinehändler die Meldung erreicht, dass die Bundesregierung in Zusammenarbeit der EU an gravierenden Einschränkungen im Bereich Kategorie F2 Feuerwerk für Endverbraucher arbeitet. So sollen beispielsweise Das Verleiten (verbinden) von Feuerwerkskörpern, das Elektronische zünden sowie größere Verbundfeuerwerke für den "normalen" Endverbraucher untersagt werden.
Natürlich geht die Sicherheit der Anwender IMMER vor! Aber gerade deswegen würde ein Verbot des E- Zündens genau in die entgegengesetzte Richtung laufen. Eine Elektronische Zündung stellt die sicherste Form der Zündung von Feuerwerk da, da sich der Anwender (und das Publikum) während der Initiierung der Pyrotechnik bereits im Sicherheitsbereich aufhält.
Es gibt heutzutage sogar richtige Musikfeuerwerkwettbewerbe für Hobbyfeuerwerker ( http://www.roeder-feuerwerk.de/wettbewerb.html ). All dies wäre nach einem Verbot des E- Zündens und des Verleitens leider nicht mehr realisierbar.
Viele Feuerwerksfans und Hobbyfeuerwerker können einfach nicht verstehen was ein solches Gesetz bringen würde. Es schränkt nur die SICHERHEIT der Anwender ein und führt zu mehr Unfällen.
Wir wären Ihnen wirklich sehr dankbar, wenn Sie einen Moment Zeit für diese Anfrage hätten und kurz Stellung dazu nehmen könnten. Was hat es damit genau auf sich und ist soetwas wirklich in Planung?
Hier noch die Links für die Meldung über die Pläne der EU: http://www.roeder-feuerwerk.de/blog/179-verbundfeuerwerk-elektrische-zuenden-und-verbinden-von-feuerwerkskoerpern-soll-verboten-werden.html
http://www.feuerwerk-forum.de/showthread.php?t=43619

Vielen Dank führ Ihre Bemühungen und erst einmal ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Dietzel

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Sehr geehrter Herr Dietzel,

in meiner bisherigen Parlamentsarbeit hatte ich noch keine Berührungspunkte mit dem Thema "Verbundfeuerwerk".
Allerdings konnte ich recherchieren, dass die EU-Richtlinien über die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände zuletzt im Juni 2013 geändert wurden. Neue Initiativen sind mir derzeit nicht bekannt. Es besteht die Möglichkeit, meine Kollegin aus dem EU-Parlament, Frau Gabriele Preuß, zu befragen. Dazu bräuchte ich allerdings noch ein paar konkrete Hinweise. Der Text, auf den Sie verwiesen haben, ist leider etwas unkonkret. Sollten Sie weitere Informationen haben, um die Recherche zu verfeinern, schreiben Sie mich bitte direkt an: michael.gerdes@bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Michael Gerdes, MdB

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