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Michael Frieser
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Michael Frieser von Jürgen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Frieser,

als Wähler muss bzw. darf man sich bei der Bundestagswahl für eine Partei entscheiden.
Wenn man sich bei seiner Entscheidung an den Wahlprogrammen der Parteien orientieren will, findet man bei fast allen Parteien Programmpunkte, die man unterstützen will. Aber man findet in jedem Programm wenigstens einen Punkt, den man ablehnt. Bei einigen Parteien finden sich mitunter sogar widersprechende Programmpunkte.
Ihre Partei setzt sich für Volksentscheide auf Bundesebene ein, was von der CDU abgelehnt wird.
Was halten Sie von dem alternativ Vorschlag, dass bei zukünftigen Bundestagswahlen nicht nur Parteien und ihre Kandidaten sondern auch die einzelnen Punkte ihres Wahlprogramms zur (formal unverbindlichen) Wahl stünden?

Meiner Meinung nach hätte dies folgende Vorteile:
- Die Inhalte der Parteien bekämen mehr Aufmerksamkeit.
- Die Wähler hätten dann die Möglichkeit einzelne Programmpunkte einer Partei mehrheitlich abzulehnen.
- Die Wähler hätten mehr Einfluss auf die Inhalte. -> Die Wahlbeteiligung könnte deshalb steigen.

Mit freundlichen Grüßen
J. K.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage und Ihre Anregung.

Die Vorschläge sind meines Erachtens nach jedoch nicht zielführend und abzulehnen.
Der Gesetzgebungsprozess im deutschen Parlamentarismus ist ein komplexer Vorgang. Gesetze sind das Ergebnis von Verhandlungen zwischen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Grundsätzlich gilt nach wie vor das sogenannte "Strucksche Gesetz", das auf den ehemaligen Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Peter Struck zurückgeht, nachdem kein Gesetz so aus dem Bundestag herauskommt, wie es herein geht. Das beschreibt eindrücklich den Verhandlungsprozess im Verlauf mit Beratungen in den Fachausschüssen, Expertenanhörungen, etc.
Hinzu kommt die grundgesetzlich verankerte freie Mandatsausübung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die lediglich ihrem Gewissen verpflichtet sind.
Am Ende steht zu befürchten, würde man Ihrem Vorschlag folgen, dass Parteien keinerlei ausformulierte Vorstellungen in die Wahlprogramme schreiben, um den notwendigen Handlungs- und Gestaltungsspielraum zu erhalten. Dies würde jedoch der Meinungsbildung stark abträglich sein.

Bei aller berechtigten Kritik, die jeder Bürger für sich an einzelnen Wahlprogrammpunkten äußern kann, gilt es zu beachten, dass im Deutschen Bundestag nach ausführlichen Debatten Entscheidungen durch Mehrheitsbeschluss getroffen werden und es zudem um Politik für das Wohl aller Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land geht.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Frieser MdB

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