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Metin Hakverdi
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Frage von B. P. •

Frage an Metin Hakverdi von B. P. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Hakverdi,

wie berücksichtigt die SPD bei ihren Forderungen/Zielen n. Chancengleichheit u. Bildungsgerechtigkeit, die Folgen der von ihr zu verantwortenden Entscheidungen und Auslegungen?

1.) Wird es bei der (Stand 20.11.2012, 31.5.2013) in Hamburg geltenden Auslegung des Grundgesetzes Art. 7 IV Satz 3 bleiben?
D.h. sind weiterhin durchschnittliche Schulgelder von monatlich 190 Euro pro Kind erlaubt? Unabhängig vom Einkommen? Unabhängig von der Deckungslücke zwischen 85 % Finanzhilfe und 100 % Schülerkosten an vergleichbaren Regelschulen?
2.) Wird eine evtl. Anpassung mit dem Urteil vom 11.4.2013 des VGH Baden-Württemberg, Az. 9 S 233/12 vereinbar sein?
3.) Wird das Aufsicht-/Kontroll-Verfahren der Schulbehörde geändert? (siehe dazu: Presseerklärung vom 23.6.2008 "Behörde muss Privatschulen besser überprüfen".)

Nach dem Austausch des "und" gegen ein "oder" gilt derzeit:
(Auszug aus einer Auskunft der Hamburger Schulbehörde vom 20.11.2012)
„.....An Ersatzschulen darf ein monatliches Schulgeld von höchstens 200 Euro pro Schülerin oder Schüler erhoben werden. Diese Schulgeldgrenze gilt pauschal – und damit unabhängig von dem verbleibenden Familieneinkommen – für jede Schülerin bzw. jeden Schüler einer Hamburger Ersatzschule. Dies gilt grundsätzlich auch für Familien mit mehreren Kindern an einer Ersatzschule. Als Korrektiv zu einer möglicherweise beginnenden Sonderung dient eine Verpflichtung des Schulträgers zur Vorhaltung von Freiplätzen. Hiernach muss ein Schulträger mindestens fünf Prozent Freiplätze oder adäquate Schulgeldermäßigungen anbieten, wenn er das höchst zulässige Schulgeld von 200 Euro erhebt.....“
Vorher z.B. lt. HH-Senatsanfragen 19/888, 19/598, 19/7058, 19/453, 19/3981 ... aus den Jahren 2008-2010 sollten die Schulen "Ermäßigungen UND mind. 5 % Freiplätze" gewähren!

Mit einer grundsätzlichen Klärung und transparenter Information würden sich künftige Auseinandersetzungen zwischen Schulträger und Eltern und Senat erübrigen.

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