(...) Sie hat durch die 25. Betäubungsmitteländerungsverordnung (BtMÄndV) die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um eine Versorgung mit cannabishaltigen Fertigarzneimitteln für Schmerzpatienten, denen keine Therapiealternative zur Verfügung steht, zu ermöglichen. (...)
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