Frage an Mechthild Dyckmans von Gerd N. bezüglich Gesundheit
Warum wurde meine vor ca. 2 Monaten gestellte Frage noch nicht beantwortet?

Sehr geehrter Herr Nierenköther,
auf Ihre Frage vom 14. Oktober 2012 habe ich am 13. Dezember 2012 geantwortet. Ich bitte, die späte Antwort zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
Mechthild Dyckmans
Weitere Fragen an Mechthild Dyckmans

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(...) Ein Beispiel: Cannabishaltige Arzneimittel können schwerkranken Menschen helfen. (...) Der Anbau von Nutzhanf ist weiterhin genehmigungspflichtig, um zu vermeiden, dass THC-reiche Sorten zur illegalen Drogengewinnung angebaut werden. (...)

(...) Ob ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäß § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) eingestellt wird oder nicht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und liegt im Ermessen der jeweiligen Staatsanwaltschaft. Die Festlegung der Grenzwerte, bis zu denen Ermittlungsverfahren eingestellt werden können, obliegt der Zuständigkeit der Länder. (...)

(...) Daher zählt Cannabis auch zu den illegalen Drogen. Damit unterscheidet sich der Konsum von Cannabis vom Alkohol trinken und Rauchen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bekannten "Haschisch-Entscheidung" vom 09. (...)