Wie stehen Sie dazu, dass Rüstungskonzerne in der Krise und explizit seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine, Übergewinne einfahren und diese aktuell nicht abgeschöpft werden?
Lieber Herr A.,
eine Übergewinnsteuer haben wir bereits nach dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine im Energiesektor gesehen, als die EU 2022 eine befristete Abschöpfung von Krisengewinnen eingeführt hat.
Derselbe Grundsatz gilt für mich auch im Bereich der Rüstung. In Deutschland ist der wichtigste Auftraggeber der Rüstungsindustrie die öffentliche Hand und Gewinne werden damit konkret aus Steuermitteln finanziert. Wer durch öffentliche Aufträge und eine außergewöhnliche Krisensituation erhebliche Zusatzgewinne erzielt, hat gleichzeitig die gesellschaftliche Verantwortung, einen Teil der Gewinne dem Allgemeinwohl zur Verfügung zu stellen und einen angemessenen Beitrag zur Bewältigung ihrer Folgen zu leisten, z.B. durch das Reinvestieren in zivile Krisenprävention, humanitäre Hilfe oder den Wiederaufbau von Krisenregionen.
Viele Grüße
Mayra Vriesema

