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Max Strehle
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Frage von Gerwin B. •

Frage an Max Strehle von Gerwin B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Strehle,

als Bayerische Beamte haben wir über Jahre hinweg durch Gehaltsverzicht, Verlängerung der Arbeitszeit und Beförderungsstopp unseren Beitrag zur Sanierung der Staatsfinanzen geleistet. Durch die Sparwut der letzten Jahre besteht ein personeller Notstand in allen Bereichen, speziell möchte ich aber den Bereich der Bayerischen Polizei anführen. Schon absehbar war die zukünftig stiefmütterliche Behandlung, da die innere Sicherheit in der mehrseitigen Regierungserklärung nicht einmal mehr Erwähnung fand. Jetzt kommt auch noch die Bayerische Landesbankenaffaire dazu, die wir offensichtlich mit einer Nullrunde für den Doppelhaushalt 2011/2012 finanzieren sollen.
Bayern brüstet sich als sicherstes Bundesland, aber Sicherheit zum Nulltarif ohne Investitionen in mehr Personal und den Sachhaushalt werden dazu führen, dass wir diese Spitzenposition verlieren, zum Nachteil aller.

Der Umgang, den die derzeitige Staatsregierung mit ihren Beamten, vor allem im Bereich der Alimentation pflegt, ist Hohn und Spott gegenüber dem Verzicht auf ein Grundrecht, das Streikrecht. Sollte die Übernahme des abgeschlossenen Tarifvetrages für die bayerische Beamtenschaft nicht erfolgen, käme das einer Aufkündigung der Fürsorgeverpflichtung durch den Freiststaat Bayern gleich.

Bei den Abstimmungen für die sofortige Umsetzung des Dienstrechtes, was zur Folge eine Verminderung der wöchentlichen Arbeitszeit gehabt hätte, stimmten sie dagegen. Dem Nachtragshaushalt stimmten sie zu, was zur Folge für die Beschäftigten des Freistaates Bayern eine Nullrunde bedeutet.

-Warum halten sie sich nicht an das Alimentationsprinzip, das unseren Verzicht auf unser Grundrecht zu streiken mit einer adäquaten Anpassung der Bezüge durch den Dienstherrn regelt ?
-Werden sie sich dafür einsetzten?
-Welche Maßnahmen werden sie unterstützen, um die innere Sicherheit nicht weiterhin zu gefährden ?

Mit freundlichen Grüßen

Bernhard G.

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