Portrait von Max Stadler
Max Stadler
FDP
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Max Stadler zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Florian A. •

Frage an Max Stadler von Florian A. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Stadler,

bei mir hat sich jemand Geld (in meinen Augen unter Vortäuschung falscher Tatsachen) geliehen, mir wurde verschwiegen, das eine eidesstattliche Versicherung vorlag, ich wurde permanent vertröstet, Wechsel wurden mir abgezeichnet (im Rahmen einer Ratenzahlung) und diese nicht einem einzigen Zeitpunkt korrekt bedient.

Die Ausstellung der Wechsel erfolgte an einem öffentlichen Ort (sprich Restaurant) gegengezeichnet, ohne das von meiner Seite dort Druck ausgeübt werden konnte! Von der Rückzahlung hängt inzwischen meine persönliche Existenz ab! Als es um das Rückzahlen ging, tauchte eine Rechtsanwalt auf und behauptete es läge Nötigung vor und bat mich zu einem Termin, dort sollte ein Vergleich über Betrag X erfolgen, eine schriftliche Bestätigung des Vergleiches erhielt ich nicht! Wegen diesem Umstand schaltete ich einen Rechtsanwalt ein, der mein Anliegen m.E. nach nur mässig verfolgte, sprich die strafrechtliche Relevanz wurde negiert, weil die Staatsanwaltschaft das Verfahren eh einstellt, trotz Eingehungsbetrug, auf Grund der Behauptung der Nötigung, diese erfolgte dadurch, weil ich nachfragte wann mein Geld kommt und weil ich sagte , wenn diese Sache nicht geregelt wird, möchte ich eine strafrechtliche Überprüfung! Sämtliche Anwälte die ich beauftragte, wollten das reguläre Mahn- und Vollstreckungsverfahren zu meinen Lasten, aber die strafrechtliche Prüfung wurde meist mit dem Argument, die Staatsanwaltschaften stellen die Verfahren ein, abgeraten!

Meine Frage konkret, wie wird der Anwalt, den ich bezahlen muß, überprüft, das meine Interessen vertreten werden, wieso werden Offizialdelikete einfach eingestellt, ohne große Prüfung, das Anwälte davon abraten, und was berechtigt Rechtsanwälte mir mit Strafanzeigen "legal zu drohen", während selbe Worte meinerseits als Nötigung gelten? Haben Anwälte "gleichere Rechte"? Wer schützt eigentlich den Rechtsstaat, oder ist dieser nicht existent? Danke für Ihre Antwort!

MfG Florian Albrecht

Portrait von Max Stadler
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Albrecht,

Bezug nehmend auf Ihre an mich gerichteten Fragen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich keine Rechtsberatung erteilen darf.

Daher würde ich Ihnen raten, einen Rechtskundigen, gegebenenfalls einen Anwalt, mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen. Über das Prozessrisiko sollten Sie sich von dem Anwalt unterrichten lassen.

Zur Kontaktaufnahme würde ich Ihnen die zuständige Rechtsanwaltskammer empfehlen.
Sollten Sie mit der Erledigung Ihres Mandates durch den von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt unzufrieden sein, können Sie die Anwaltskammer um Überprüfung des Mandats bitten. Hier sollten Sie unter Vortrag des Sachverhalts ausführen, aus welchem Grund Sie mit der Arbeit des Anwaltes unzufrieden sind.

Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen Zivilgericht und Strafgericht.

Bei dem Zivilgericht können Sie Ihre berechtigte Forderung zur Rückzahlung des von Ihnen verliehenen Geldes anhängig machen und tragen dabei das gesamte Prozessrisiko für den Fall, dass der Gegner zahlungsunfähig ist oder Sie nicht obsiegen. Der Vorwurf des Betruges wird vor dem Strafgericht verhandelt, wenn die Staatsanwaltschaft den Tatbestand als erfüllt ansieht und eine Anklageschrift fertigt, sowie das Gericht das Verfahren gegen den Angeklagten eröffnet.
Die Gerichtskosten haben Sie in diesem Fall nicht zu tragen.

Einen Anwalt würden Sie bei dem geschilderten Sachverhalt wohl selbst bezahlen müssen, da die Sach- und Rechtslage von dem Gericht als einfach bezeichnet werden könnte. Ein Zeugenanwalt würde nicht benötigt.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber ausdrücklich den Gleichheitsgrundsatz bei der Bewertung von Prozessbeteiligten und deren Vorbringen proklamiert hat. Hierzu zählen selbstverständlich auch Rechtsanwälte.

Natürlich habe ich großes Verständnis für Ihr Anliegen bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen.
Ich wünsche Ihnen hierbei viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Max Stadler