(...) Zunächst einmal zur rechtlichen Lage. Das Vermummungsverbot ist Bestandteil des Versammlungsrechts. Es gilt übrigens nicht absolut; ausgenommen sind etwa Volksfeste (Karneval!), aber auch religiöse Veranstaltungen wie Prozessionen oder Wallfahrten, auch Züge von Hochzeitsgesellschaften. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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