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Frage von Joern F. •

Frage an Matthias Zimmer von Joern F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Zimmer,

danke für die schnelle Beantwortung der Frage 58, die allerdings einen weiteren Klarstellungsbedarf auslöst.

Sie meinen in Ihrer Antwort, Herr Geerkens hätte keine wirtschaftliche Interessen in Niedersachsen. Dann würde ich von Ihnen gerne wissen, warum Herr Geerkens in drei Fällen den niedersächsischen Ministerpräsident als offizielles Mitglied einer niedersächsische Wirtschaftsdelegation auf unterschiedlichen Auslandreisen begleitete.

Im Hinblick auf Herr Maschmeier ist es völlig lebensfremd und absurd, anzunehmen, dass eine Zuwendung in Höhe von 40.000 Euro demjenigen, dem dies zu Gute kam, dies vom Zuwendenden nicht mitgeteilt wurde. Sie schreiben in Ihrer Antwort völlig zu recht, wir beide kennen den Hintergrund nicht. Dann würde ich von Ihnen gerne wissen, ob nicht gerade dann Herr Wulff dringendst zur Aufklärung beitragen muss, um den Verdacht der ungerechtfertigten Annahme von 40.000 Euro auszuräumen.

Befremdlich wirkt auf mich ebenfalls Ihre Aussage, der Bundespräsident habe eine Privatsphäre, aufgrund derer er nicht zur Aufklärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe verpflichtet sei. Ein Amtsträger, der möglicherweise fortwährend Leistungen einflussreicher Freunde annimmt, kann die Annahme dieser Zuwendungen wohl kaum dem Bereich der Privatsphäre zuordnen.

Im Voraus schon mal vielen Dank für die Fortsetzung des Dialoges.

Mit freundlichen Grüßen

Jörn Flegler

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Sehr geehrter Herr Flegler,

ich entnehme der Presse, dass Herr Geerkens die Delegationsreisen selbst bezahlt hat und damit in gewisser Weise kein offizielles Mitglied dieser Delegation war, denen ja die Reisen bezahlt werden.

Zweitens haben Sie sicherlich auch der Presse entnommen, dass das Geld für das Buch nicht an Herrn Wulff geflossen ist, sondern direkt an den Verlag. Insofern kann gar kein Verdacht einer ungerechtfertigten Annahme bestehen.

Drittens habe ich geschrieben, dass auch ein hochrangiger Politiker ein Recht darauf hat, Angelegenheiten nicht öffentlich zu machen, wenn sie sein Amt nicht berühren. Sie scheinen zu mutmaßen (und unterlegen dies ja auch mit der Einschränkung „möglicherweise“) , dass irgendwo im Verhalten des damaligen Ministerpräsidenten eine unzulässige Vermischung vorgelegen hat. Fakten und Beweise legen Sie aber nicht vor. Sie verdächtigen, sie unterstellen. Und das ist ein bisschen wenig um einen Bundespräsidenten aufzufordern, umstandslos alles Private öffentlich zu machen. Denn auch für einen Bundespräsidenten gilt die Unschuldsvermutung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Matthias Zimmer