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Matthias Zimmer
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Frage von Walter B. •

Frage an Matthias Zimmer von Walter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Zimmer,

wie wahrscheinlich halten Sie eine Einigung der Parteien bei der Frage einer rechtzeitigen Wahlrechtsreform vor der nächsten Bundestagswahl zur erforderlichen Verkleinerung des Bundestages?

Mit freundlichen Grüßen

W. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

Das Thema "Wahlrecht" ist sehr komplex. Der Bundestag in seiner derzeitigen Größe inklusive aller Kosten für Abgeordnete, Mitarbeiter, Verwaltung, usw. belastet jeden Einwohner unseres Landes aktuell mit etwa 1 Euro pro Monat. Außerdem sind bezogen auf die Bevölkerung die Parlamente in England und Polen größer. Trotzdem muss es natürlich das Ziel sein, dass die Anzahl der Abgeordneten die gesetzliche Richtzahl von 598 möglichst nicht übersteigt. Ein exaktes Einhalten dieser Zahl wäre allerdings nur mit einem reinen Mehrheitswahlrecht (wie z.B. in Großbritannien) oder mit einem reinem Verhältniswahlrecht möglich. Für beide fundamentalen Änderungen gibt es aber aus guten Gründen keine Mehrheit. Wenn man im bestehenden Wahlsystem der sog. "Personalisierten Verhältniswahl" eine Änderung erreichen will, die zu einer signifikanten Verringerung der Mandatszahl bei gleichzeitiger Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts führt, wird es durchaus kompliziert. Die bisher von den kleineren Fraktionen im Bundestag vorgelegten Änderungsvorschläge würden im Ergebnis nicht nur einseitig die größte Bundestagsfraktion betreffen, sondern sind vor allem nicht dazu geeignet, eine hohe Zahl von Mandaten nach der nächsten Wahl auszuschließen. Die hohe Differenz zwischen 598 gesetzlichen Mandaten und der derzeit tatsächlichen Anzahl von 709 entsteht ausschließlich aus den völlig unterschiedlichen Stimmenverhältnisse zwischen Erst- und Zweitstimmen und den Vorgaben des Verfassungsgerichts, dass die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag deckungsgleich mit dem Zweitstimmenergebnis sein müssen. Dadurch entsteht eine hohe, nicht vorhersehbare Zahl von Ausgleichsmandaten. Dieses Problem lässt sich nicht alleine durch eine Verringerung der Wahlkreise lösen. Die Wahlkreisabgeordneten sind außerdem die Folge eines gewissen direktdemokratischen Elements innerhalb der Bundestagswahl. Jeder kann in seinem Wahlkreis darüber abstimmen, wer ihn/sie im Parlament vertreten soll. Ganz einfach und vor allem ganz persönlich. Bei aktuell 299 Wahlkreisen im Bundesgebiet bedeutet dies aber, dass jetzt schon jeder Wahlkreisabgeordnete durchschnittlichen über 250.000 Bürgerinnen und Bürger vertritt. Jede Reduzierung der Anzahl der Wahlkreise würde dieses Verhältnis weiter zu Lasten der Menschen in unserem Land verschlechtern. Dass meine Partei von den Direktmandaten mehr profitiert als andere ist jedenfalls offensichtlich auch der demokratische Wunsch der Wählerinnen und Wähler.

Wir werden versuchen, in der verbleibenden Zeit eine Lösung zu finden. Diese Lösung darf aber nicht zu Lasten einer einzelnen Partei gehen und sie muss vor allem das Grundproblem der unberechenbaren Größe des Bundestags beheben. Das ist jedenfalls deutlich schwieriger als einfach nur pauschal davon zu sprechen, dass der Bundestag "kleiner werden müsse". Die Anzahl der Fragen, Probleme und Herausforderungen, denen sich die Abgeordneten zu stellen haben, werden jedenfalls nicht kleiner. Ob Kosten, die die Demokratie verursacht "unnötig" sind und ob die Alternativen wirklich besser und "günstiger" sind, liegt dabei jedenfalls sehr oft im Auge des Betrachters. Auch bei diesem Thema empfiehlt es sich den gesamten Zusammenhang zu betrachten und sich inhaltlich damit auseinanderzusetzen. Wenn man die Komplexität erkannt hat, wird man auch sehen, dass es keine einfachen Lösungen gibt und dass das Ringen um die beste Lösung auch keine "Verschleppung" darstellt.

Freundliche Grüße

Matthias Zimmer